Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes wird nur die kürzere, männliche Schreibweise verwendet. Dies wird als Synonym für die männliche und weibliche Form vereinfacht verwendet und es werden alle männlichen und weiblichen Personen gleichberechtigt angesprochen.
Teilnahme am Unterricht
- Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Dies gilt auch für alle weiteren verbindlichen Veranstaltungen. Unentschuldigtes Fehlen zieht Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
- Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, so muss die Schule schon am ersten Tag bis spätestens 8:10 Uhr telefonisch benachrichtigt werden. Im Falle des unentschuldigten Fehlens bei Klassenarbeiten, Tests und anderen benoteten Leistungsnachweisen, wird die Bewertung „ungenügend“ erteilt. Die schriftliche Entschuldigung mit Namen, Klasse, Datum, Grund und Unterschrift des Erziehungs-berechtigten muss am dritten Tag vorliegen. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, ist eine Abmeldung erst nach Genehmigung der Lehrkraft sowie der Eltern möglich. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, bleibt der Schüler in der Schule.
- Arzttermine müssen vorher schriftlich angezeigt und genehmigt werden.
- Für Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, gilt:
- Wer am Unterricht nicht teilnehmen kann, legt dem Fachlehrer eine schriftliche Entschuldigung vor.
- Freistellung bis zu vier Wochen genehmigt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer auf Vorlage eines ärztlichen Attestes, das Grund und Dauer der Freistellung enthält.
- Wer länger als vier Wochen, ganz oder teilweise, nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, legt dem Rektorat eine Mitteilung des Erziehungsberechtigten und eine ärztliche Bescheinigung vor. In begründeten Zweifelsfällen und in allen Fällen, in denen eine Freistellung über sechs Monate hinaus erteilt werden soll, ist in der Regel ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.
- Freigestellte Schüler sind im Unterricht anwesend, soweit sie nicht aus besonderen Gründen vom Fachlehrer oder der Schulleitung beurlaubt sind.
- Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten möglich (für aktive Teilnahme an Vereins- oder Gemeindefesten einmal im Jahr). Der Antrag wird beim Klassenlehrer eingereicht, der in Abstimmung mit der Schulleitung darüber entscheidet.
- Bei allen Unterrichtsversäumnissen ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten und der Schüler, dafür Sorge zu tragen, dass die versäumten Unterrichtsinhalte rasch nachgeholt werden. Die Fachlehrer unterstützen diese Bemühung. Bei versäumten Leistungsnachweisen ist es Aufgabe der Schüler, mit der Lehrkraft einen Nachholtermin zu vereinbaren.
- Bei Vorliegen von Glaubens- und Gewissensgründen besteht für religionsmündige Schüler ab 14 Jahren das Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht. Die schriftliche Abmeldung ist bis zu zwei Wochen nach Beginn eines jeden Schulhalbjahres möglich.
- Alle Änderungen von Anschrift, Telefonnummer usw. und Abmeldungen von der Schule sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden.
Schülerleistungen und -verhalten
I. Anerkennung von Schülerleistungen
Portfolio
Mit Eintritt in die Schule erwirbt jeder Schüler das Portfolio,eine Mappe für Leistungsnachweise. Folgende Zertifikate werden hier vom Schüler gesammelt:
- Abschlusszeugnis der Mittleren Reife
- Halbjahresinformationen und Zeugnisse
- Testate der Themenorientierten Projekte (TOPe)
- Lob-und Preisurkunden
- AG-Nachweise
- Sonstige Zertifikate
GFS
In Klassenstufe 8 und 9 fertigen alle Schüler in einem selbstgewählten Fach verbindlich eine gleichwertige Feststellung der Schülerleistung (GFS) an. Im gewählten Fach zählt die GFS wie eine Klassenarbeit. Die genauen Vorgaben für die GFS werden in den Fachschaften festgelegt und den Schülern durch die Fachlehrer mitgeteilt.
Sozialpraktikum/Profil AC
In Klassenstufe 8 durchlaufen alle Schüler die Kompetenzanalyse Profil AC, die als Vorbereitung auf die Berufswahl dient.
Zur Stärkung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schüler, sowie für Einblicke in soziale Berufe, absolvieren alle Achtklässler ein 20-stündiges Sozialpraktikum in einer selbst gewählten Einrichtung.
Besondere Leistungen
Besondere Leistungen werden an unserer Schule anerkannt und gefördert:
- Ein schriftliches Lob mit Vermerk im Zeugnis erhält eine Schülerin oder ein Schüler, wenn der Durchschnitt aller Fächer 1,6 bis 2,0 ist.
- Einen Preis erhält, wer einen Durchschnitt von 1,5 oder besser erreicht. Dabei muss das Verhalten ebenfalls mit mindestens „gut“ bewertet werden.
- Auch für besondere Verdienste am Schulleben werden Preise vergeben.
II. Umgang mit Eigentum closed
- Das Eigentum jedes Einzelnen ist zu respektieren. Mit fremdem Eigentum ist rücksichtsvoll umzugehen. Bei Beschädigung haften die Verursacher bzw. deren Eltern.
- Für Geld und andere Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. Die Schüler müssen selbst darauf achten, dass sie ihre Wertsachen sicher aufbewahren, insbesondere auch im Sportunterricht.
II. Einhalten gesetzlicher Vorgaben closed
- Neben der Schulordnung gilt auch das Jugendschutzgesetz.
- Rauchen und Alkohol sind auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg für Schüler verboten.
- Der Umgang mit illegalen Drogen wird mit Maßnahmen bis zum Schulausschluss bestraft.
- Das Mitbringen von Waffen und Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.
II. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen closed
Um ein geordnetes Schulleben zu ermöglichen, müssen bestimmte Spielregeln aufgestellt und von allen eingehalten werden.
Die Schule bietet besondere Unterstützungsmöglichkeiten:
- Gespräche mit allen Beteiligten
- Streitschlichtung
- Beratungslehrerin
- Schulsozialarbeiterin
(Kontaktdaten über das Sekretariat oder auf der Schulhomepage)
Erst wenn diese Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen, werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes eingeleitet.
II. Prävention closed
Das Ziel der Prävention ist die Förderung von Lebenskompetenzen und die Stärkung von persönlichen Schutzfaktoren. Insbesondere das Selbstbewusstsein, die soziale Kompetenz sowie der Umgang mit modernen Medien werden mit Hilfe von unterschiedlichen Konzepten, wie Klassenrat und Lions-Quest, Workshops und Vorträgen von Experten frühzeitig thematisiert. Darüber hinaus spielen die Gewalt- und Suchtprävention sowie die Gesundheitsförderung eine große Rolle. Durch die Teilnahme an den vielfältigen Veranstaltungen sollen u.a. Stressbewältigung, kritisches Denken und das Lösen von Problemen gestärkt werden.
Hausordnung
Auf dem Schulgelände verhalten sich alle so, dass sie andere nicht gefährden, beeinträchtigen oder stören.
I. Stundenbeginn
- Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt ausschließlich über die beiden Haupteingänge. Flucht- und Schiebetüren sind keine Ein-oder Ausgänge.
- Nach dem Gong zu Beginn der Unterrichtsstunde warten die Schüler vor dem Unterrichtsraum auf den Lehrer. Für Unterrichtsstunden im Fachklassentrakt warten die Klassen in der Aula.
- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, so meldet dies der Klassensprecher auf dem Sekretariat.
II. Unterrichtsräume
- Jede Klasse sorgt für Ordnung im jeweiligen Unterrichtsraum. Auch im Gemeinschaftsbereich und in anderen Klassen- und Fachräumen darf nichts verschmutzt oder beschädigt werden.
- Im Schulgebäudeund im Freien sind Spiele, die zu Verletzungen, Beschädigungen und grober Verschmutzung führen können, verboten (insbesondere Ball- und Wasserspiele in Unterrichtsräumen und das Schneeballwerfen).
- Schüler dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft Geräte und Einrichtungen der Schule bedienen (Computer, Beamer, Whiteboard, Dokumentenkamera...)
- Beim Verlassen der Unterrichtsräumeist darauf zu achten, dass das Licht aus ist und Fenster sowie Türen geschlossen sind. Nach Schulschluss muss aufgestuhlt werden.
III. Aufenthaltsbereich
- Das Mitführen und Verzehren von koffeinhaltigen Getränken, Energydrinks und Mitteln mit vergleichbaren Wirkungsstoffen (z.B Taurin) ist für Personen unter 21 Jahren während der Schulzeit verboten.
- Das Verzehren von Sonnenblumenkernen und anderen Kernen ist aufgrund der Verschmutzung durch die Schalen untersagt.
- Der Wechsel zwischen den Stockwerken erfolgt über die Betonstufen in der Aula bzw. über die Treppenaufgänge. Die Holzstufen dürfen nicht betreten werden; da sie als Sitzgelegenheiten dienen und Stolperfallen darstellen.
- Der Aufenthalt im Anbau ist nur zur Nutzung der dort stehenden Schließfächer erlaubt.
- Spiel- und Sportgeräte dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft aus dem Spiele- oder Bewegungsraum geräumt werden. Sie sind nach der Benutzung wieder zurückzubringen.
- In Arbeitsbereichen ist nur leise Unterhaltung erlaubt.
- Der Aufenthalt beim Bäcker ist über die Dauer des Einkaufs hinaus nicht erlaubt.
IV. Sekretariat und Hausmeister
- Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo, Di, Do 7.30 –14.30 Uhr
Mi, Fr 7.30 –12.30 Uhr
Es wird gebeten, das Sekretariat nur einzeln und in wichtigen Fällen aufzusuchen. - Bei Beschädigungen, Mängeln am Schulinventar und Verschmutzungen ist der Hausmeister zu informieren, ggf. über das Sekretariat.
- Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.
V. Sauberkeit und umweltgerechtes Verhalten
- Die Außenanlagen und das Schulgebäude sind sauber zu halten, dies gilt insbesondere für die Toilettenanlagen.
- Abfälle gehören in die vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung). Am besten ist es, Müll zu vermeiden und z.B. wiederverwendbare Behälter und Verpackungen zu benutzen.
- Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
VI. Pausen
- In den großen Pausen können sich Schüler bei Notfällen an die Aufsicht führende Lehrkraft wenden.
- In den beiden großen Pausen alle Schüler das Schulgebäude, sofern es die Wetterlage zulässt. Bei schlechtem Wetter wird ein Verbleib im Schulgebäude per Lautsprecherdurchsage angekündigt.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Für die Mittagspause gilt:
- Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
- Ab Klasse 7 ist das Verlassen des Schulgeländes erlaubt, wenn zu Beginn des Schuljahres eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt. Diese muss von den Schülern mitgeführt werden.
- Schüler aus Osterburken können mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum Mittagessen nach Hause gehen.
- Beim Mittagessen in der Mensa gilt die Mensaordnung: Alle stellen sich in der Reihe an, Platzreservierungen sind nicht möglich und jeder verlässt die Tischgruppe in ordentlichem Zustand.
VII. Sicherheit
- Auf dem Weg vom und zum Bahnhof ist die Unterführung und nicht der Fußgängerüberweg zu benutzen. Für den Schulweg gelten die gleichen Verhaltensregeln wie für den Aufenthalt auf dem Schulgelände.
- Das Ein- und Ausfahren auf das Schulgelände ist nur im Schritttempo erlaubt, ansonsten ist das Fahren auf dem Schulgelände verboten.
- Das Befahren des Schulgeländes ist Eltern nur in Ausnahmefällen gestattet, z.B. beim Holen oder Bringen verletzter Schüler.
- Schüler dürfen Fahrzeuge aller Art nur für den Schulweg und in der Mittagspause benutzen.
- Bei Feueralarm und in anderen Notfällen sind die Fluchtpläne zu beachten.
VIII. Elektronische Geräte / Mobiltelefone
- Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist von 13.10 bis 14.00 Uhr auf dem Schulgelände nur außerhalb der Schulgebäude erlaubt. Während der restlichen Zeit müssen sie nicht sichtbar aufbewahrt und ausgeschaltet sein.
- Weiterhin gilt:
- Ausnahmen bei der Nutzung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch eine Lehrkraft.
- Mobiltelefone dürfen während des Unterrichts nicht mit auf die Toilette genommen werden.
- Falls ein Mobiltelefon oder anderes elektronisches Gerät mitgeführt wird, übernimmt die Schule keine Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
- Betrugsversuche mithilfe elektronischer Geräte bei Leistungsüberprüfungen werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.
- Im Falle eines Verstoßes oder Missbrauchs werden Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vom Lehrer für den Rest des Schultages einbehalten und im Rektorat eingeschlossen.
- Größere elektronische Geräte (Bluetoothbox, Lautsprecher…) dürfen nicht von zu Hause mitgebracht werden.
IX. Schul- und Klassenveranstaltungen
- Klassenveranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
- Die Klasse sorgt für Ordnung und Sauberkeit in den benutzten Räumen, damit der Unterricht am nächsten Tag reibungslos stattfinden kann.
- Bei Schul- und Klassenveranstaltungen auf dem Schulgelände gilt die Schulordnung.
- Verantwortlich sind die Aufsicht führenden Lehrkräfte.